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   OVG Schleswig-Holstein, 08.06.2015 - 3 MB 14/15   

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https://dejure.org/2015,78237
OVG Schleswig-Holstein, 08.06.2015 - 3 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,78237)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.06.2015 - 3 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,78237)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 3 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,78237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 90 Abs 1 S 2 SGB 8, § 25 Abs 3 KTagStG SH
    Höhe der Elternbeiträge bei Betreuung des Kindes durch eine Tagespflegeperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Kostenbeitrags für die Betreuung der Tochter in der Tagespflege hinsichtlich Staffelung des Einkommens und Geschwisterermäßigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 ME 3/09

    Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.2015 - 3 MB 14/15
    Der Widerspruch der Antragstellerin gegen den Kostenbeitragsbescheid des Antragsgegners vom 25. November 2014 hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung; denn der mit dem angefochtenen Bescheid gemäß §§ 91 ff. SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Schleswig-Flensburg erhobene Kostenbeitrag zählt zu den öffentlichen Abgaben und Kosten, bei deren Anforderung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entfällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 ME 3/09 -, zitiert nach Juris Rn. 3ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2020 - 4 K 207/18

    Kalkulation von Kostenbeiträgen für die Nutzung von kommunalen

    Die Kostenbeiträge i.S.d. § 90 Abs. 1 SGB VIII, § 13 Abs. 1 Satz 1 KiFöG LSA sind keine kommunale Abgabe i.S.d. § 1 Abs. 1 KAG LSA (Steuer, Gebühr oder Beitrag), insbesondere keine Benutzungsgebühr i.S.d. § 5 KAG LSA, sondern eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Mai 2018 - 9 KN 125/17 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 MB 14/15 -, jeweils juris; Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, § 5 Rdnr. 424; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 496a; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. A., § 90 Rdnr. 35).

    Die in § 90 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII a.F. bzw. § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII genannten Kriterien können nach dem Wortlaut ("insbesondere") sowohl kumulativ als auch alternativ Berücksichtigung finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 MB 14/15 -, jeweils juris; Schellhorn u.a., SGB VIII, 5. A., § 90 Rdnr. 22; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. A., § 90 Rdnr. 50, m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

    Der Senat weist darauf hin, dass er zu den wesentlichen aufgeworfenen Fragen bereits im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens mit Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 MB 14/15 - Stellung bezogen und diesen keinen Erfolg beigemessen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 3 KN 2/15

    Normenkontrollverfahren gegen eine Kindertagesstättenbeitragsordnung eines freien

    Ob § 6 KAG als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen überhaupt in Betracht kommt, weil Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII als besondere Form der Gegenleistung für die Inanspruchnahme jugendhilferechtlicher Angebote und damit als eine "sozialrechtliche/ öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art" keine Benutzungsgebühren im Sinne der Vorschrift darstellen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 MB 14/15 - Schindler in Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 90 Rn. 1 m.w.N.; Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe Kommentar, 4. Auflage 2011, § 90, Rn. 6), kann dahingestellt bleiben, denn die Antragsgegnerin betreibt keine Kindertagesstätten als "öffentliche Einrichtung".
  • VG Freiburg, 21.04.2022 - 4 K 3712/21

    Kostenbeitrag für Kernzeitbetreuung eines Grundschulkindes in einer kommunalen

    Insbesondere geht die Kammer mit der (wohl) überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass der mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 SGB VIII (in Verbindung mit §§ 2, 19 KAG und der Beitragssatzung der Antragsgegnerin) festgesetzte monatliche Kostenbeitrag von 66,- EUR für die Kernzeitbetreuung der Tochter der Antragsteller im Hinblick auf die primäre Finanzierungsfunktion des Beitrags zu den öffentlichen Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zählt, so dass der Klage der Antragsteller gegen den Kostenbeitragsbescheid von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt und ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO mithin statthaft ist (vgl. statt vieler OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 08.06.2015 - 3 MB 14/15 -, juris Rn. 7; Krome, in: jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., Stand: 02/2022, § 92, Rn. 69 ff. m.w.N., auch zur Gegenauffassung).
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